Dazu müssen Sie das Servicepersonal über die Anwesenheit in der Wohnung informieren und deren Zustimmung zur Datenverarbeitung einholen



Das
Datenschutzgesetz legt in der Tat fest, dass "der Arbeitgeber im Rahmen
des häuslichen Arbeitsverhältnisses und der Telearbeit verpflichtet ist, dem
Arbeitnehmer Respekt für seine Persönlichkeit und seine moralische Freiheit zu
garantieren. Der Hausangestellte ist verpflichtet, die notwendige
Vertraulichkeit für alles zu wahren im Zusammenhang mit dem
Familienleben". Dazu müssen Sie Ihrem Mitarbeiter die
Datenschutzrichtlinie geben, die zur Information unterschrieben sein muss und
die das Vorhandensein des Systems in der Wohnung, die eingerahmten Bereiche,
die Zwecke, für die die Bilder gesammelt werden, den Eigentümer der
Datenverarbeitung im Detail enthalten muss usw. Für Klarstellungen ist es immer
gut, einen vertrauenswürdigen Anwalt zu kontaktieren.

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